„Den ersten Eindruck gibt es kein zweites Mal“.
Informationen

Dies sind einleitende Informationen zu ihren künstlerischen Ambitionen in Belangen Agentur und Versicherung. Weiterführende Hinweise und Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf der jeweiligen Homepage des Anbieters.


ZAV

Die ZAV-Künstlervermittlung ist eine Service-Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit unter dem Dach der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV). Sie vermittelt darstellende Künstlerinnen und Künstler sowie Bewerberinnen und Bewerber aus künstlerisch-technischen Berufen rund um Bühne und Kamera, die vorrangig ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis suchen.
Die ZAV-Künstlervermittlung unterhält Agenturen in: Berlin, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, München, Stuttgart und bietet ihren Service in den Sparten Schauspiel, Musiktheater, Orchester, Film und Fernsehen, Unterhaltung und Werbung an.

www.zav.arbeitsagentur.de


KSK

Das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) und die vom Gesetzgeber mit der Umsetzung dieses Gesetzes beauftragte Künstlersozialkasse (KSK) sorgen dafür, dass selbständige Künstler und Publizisten einen ähnlichen Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung genießen wie Arbeitnehmer. Sie ist selbst kein Leistungsträger, sondern sie bezuschusst die Beiträge ihrer Mitglieder zu einer Krankenversicherung freier Wahl und zur gesetzlichen Renten- und Pflegeversicherung. Selbständigen Künstlern und Publizisten, die in der KSK sind, steht der gesamte gesetzliche Leistungskatalog zu.

Mehr Infos über die KSK unter www.kuenstlersozialkasse.de
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